Eine Beurlaubung von Schülern kann (mit wenigen Ausnahmen) nur in den im Schulgesetz festgelegten Fällen gewährt werden.
Bei voraussehbarem Fehlen im Unterricht (z. B. Führerscheinprüfung, Trauerfall, Hochzeit, Vorbereitung einer SMV-Veranstaltung) muss die Beurlaubung vom Unterricht im Regelfall schriftlich bei Schulleitung, bei Klassenlehrer/Tutor oder Fachlehrer beantragt und genehmigt werden.
Sie muss unter Angabe des Grunds rechtzeitig beantragt werden. Rechtzeitig heißt z.B. vor einer Buchung!
Beurlaubungen von einem Tag kann der Fachlehrer, Beurlaubungen von bis zu zwei Tagen der Klassenlehrer/Tutor gewähren (außer an den Ferienrändern).