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Unsere Schule

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Infos über die Schule: Erkrankung eines Schülers

Das IKG stellt sich vor
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Krankheit oder Erkrankung einer Schülerin/eines Schülers
 
1) Erkrankung während der Unterrichtszeit
Im Schulalltag kommt es immer wieder vor, dass ein Kind trotz einer Krankheit den Unterricht besucht oder erst an der Schule Krankheitssymptome zeigt.
Bei manchen Erkrankungen führen die damit verbundenen Symptome zum Wunsch des Kindes, nach Hause gehen zu dürfen. Weil wir ein krankes Kind nicht allein nach Hause gehen lassen wollen, haben wir nachfolgende Bitte an die Eltern:
·    Nennen Sie uns unbedingt eine verlässliche Telefonnummer, über die wir Sie oder eine von Ihnen befugte Betreuungsperson jederzeit während der Unterrichtszeiten Ihres Kindes erreichen können, damit Sie oder die von Ihnen genannte Person in der Lage sind bzw. ist, Ihr Kind von der Schule abzuholen. In einigen Fällen hat sich nämlich gezeigt, dass über die hinterlegte Telefonnummer niemand erreichbar ist.
Wenn wir die Eltern telefonisch nicht erreichen können, werden wir, falls schnelle und fachkundige Hilfe nötig ist, Kontakt mit der Rettungsleitstelle (112) aufnehmen. Denn wir wollen ausschließen, dass die Symptome des Kindes Folgen einer Erkrankung sind, die wir als medizinische Laien nicht erkennen können.
(Beispiel: Ein Kind klagt über Bauchschmerzen und will nach Hause. Können wir in diesem Fall die Eltern nicht erreichen, ist uns das Risiko zu groß, den jungen Menschen ohne fachkundige Hilfe in unserem Krankenzimmer zu lassen. Denn im Ernstfall könnte ja ein Blinddarmproblem oder eine Darmverschlingung die Ursache sein. In einer solchen Situation werden wir die 112 anrufen.)
·       Immer wieder gibt es die Konstellation, dass ein Schüler/eine Schülerin trotz Krankheit an einer Klassenarbeit teilnehmen möchte und zu dieser erscheint, danach aber nach Hause gehen will oder sollte. In diesem Fall geben Sie bitte Ihrem Kind an diesem Tag mit der schriftlichen Entschuldigung die Einverständniserklärung mit, dass Ihr Kind nach der Klassenarbeit alleine nach Hause gehen kann (sofern es nicht ohnehin von Ihnen oder einer Betreuungsperson abgeholt wird).
2) Information über eine Grunderkrankung
Bitte informieren Sie den Klassenlehrer und bei Klassenlehrerwechsel auch den neuen Klassenlehrer über eventuelle Grunderkrankungen, die eine regelmäßige Medikamentengabe erfordern und zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen auch im Schulalltag führen können. Im Fall einer notwendigen Überwachung von Einnahme der Medikamente (z.B. auf Klassenfahrten) treffen Sie bitte mit dem verantwortlichen Lehrer eine schriftliche Vereinbarung, in der die Verabreichung bzw. Überwachung der Medikamente schriftlich festgehalten wird.
Teilnahme Ihres Kindes an einer Klassenfahrt:  
Informieren Sie bitte die Kolleginnen und Kollegen, die eine Klassenfahrt organisieren, über Folgendes:
  • Grunderkrankung(en) Ihres Kindes
  • Allergien, auch Nahrungsmittelunverträglichkeiten
  • Falls eine Medikamentengabe erforderlich ist: Muss diese überwacht werden? In diesem Fall müssen Sie eine schriftliche Vereinbarung mit den betreuenden Lehrern treffen; diese werden, wenn diese die Überwachung übernehmen wollen (sie müssen nicht!), die Medikamentengabe protokollieren.
  • In schriftlicher Form benötigen wir auch, wenn Sie eine solche Reaktion von Lehrerseite wünschen, eine „Sondergenehmigungen“ z.B. für den Fall eines Zeckenbisses, für ein Pflaster aufkleben etc. 
(Elternbrief  der Schulleitung im Januar 2015) 
 
Zu Entschuldigungen vgl. entsprechende Seite