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Infos über die Schule: Entschuldigungen

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Entschuldigungen allgemein
Entschuldigungspflicht besteht spätestens am 2. Tag der Verhinderung.
Im Falle einer fernmündlichen Entschuldigung ist die schriftliche Mitteilung binnen drei Tagen nachzureichen. Der Schüler oder der Erziehungsberechtigte muss  v o n    s i c h    a u s  - ohne Mahnung durch die Schule - der Entschuldigungspflicht schriftlich nachkommen. Überschreitung der Frist gilt als unentschuldigtes Fehlen.

Beispiel: Erkrankung am Dienstag  (= 1. Tag der Verhinderung)
Die Entschuldigung (Schriftform oder Telefonat/Fax) muss spätestens am Folgetag (Mittwoch) die Schule erreichen (= 2. Tag der Verhinderung).
Sollte an diesem Tag (Mittwoch) die Entschuldigung nur per Telefonat/Fax eingegangen sein, muss – den Mittwoch eingerechnet – binnen drei Tagen, also spätestens am Freitag, die schriftliche Entschuldigung bei der Schule sein. 


Entschuldigungen in der Kursstufe bei Klausuren
Wer an einer Klausur (zu Beginn) teilnimmt, muss diese Klausur zu Ende schreiben, d.h. es ist z.B. nicht möglich, nach Eröffnung der Klausur zu "entscheiden", dass man krank ist.
 
Verfahren:
 
·            Hat ein Schüler nur einen Tag gefehlt, legt er am folgenden Tag den betroffenen Fachlehrern das Entschuldigungsblatt zur Abzeichnung vor. Ein nicht volljähriger Schüler muss dabei auch eine schriftliche Entschuldigung der Eltern vorlegen, die er danach dem Tutor abgibt. Der Kollege, der als erster auf dem Entschuldigungsblatt abzeichnet, trägt das aktuelle Datum ein.
·            Fehlt der Schüler zwei oder mehr Tage, muss in der Schule bzw. beim Tutor spätestens am zweiten Tag des Fehlens eine Entschuldigung eintreffen. Der Tutor sammelt diese Entschuldigungen oder Atteste und legt sie ab. Erfolgt diese erste Entschuldigung per Telefon, Fax oder E-Mail, muss binnen dreier Tage eine Originalentschuldigung mit Unterschrift des Erziehungsberechtigten abgegeben werden.
Nach seiner Rekonvaleszenz trägt der Schüler auf dem Entschuldigungsblatt den Zeitraum des Fehlens, die Zahl der versäumten Stunden pro Fach ein (eine Zeile) und lässt von den betroffenen Lehrern abzeichnen.
 
·            Anträge auf Beurlaubungen werden so früh wie möglich dem Tutor vorgelegt und dieser zeichnet im Falle, dass eine Beurlaubung erfolgt, auf dem Blatt ab (letzte Spalte), danach die anderen betroffenen Lehrer.
·            Entschuldigungen bei Klausuren: 
o   Falls keine Entschuldigung vorliegt, muss die Klausur mit 0 Notenpunkten gewertet werden.
(Notenbildungsverordnung § 8, Absatz 5)
 
o   Bei Nichtteilnahme an einer Klausur muss am Tag des Fehlens oder am Folgetag eine Krankmeldung an die Schule erfolgen. Wenn diese Entschuldigung nicht im Original erfolgt (also z.B. als Fax), dann muss innerhalb von 3 Tagen das Dokument kommen. Bestehen in begründeten Fällen Zweifel an der Echtheit der Entschuldigung, kann der Lehrer nach Rücksprache mit der Schulleitung ein ärztliches Attest verlangen. 
o   Bei Nachterminen: Falls der Schüler einen Klausur-Nachtermin nicht  wahrnehmen kann, muss er dies in jedem Fall vorher dem Fachlehrer mitteilen oder mitteilen lassen. Die Benachrichtigung des Fachlehrers muss möglichst frühzeitig erfolgen, kann aber notfalls auch noch kurzfristig dem Sekretariat telefonisch übermittelt werden, das Originaldokument muss folgen (s.o.).
Nachtermine müssen nicht angeboten werden.
 
o   Das Fehlen bei Klausuren wird auf dem Entschuldigungsblatt festgehalten.